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   LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2022 - L 4 R 671/21   

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https://dejure.org/2022,58970
LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2022 - L 4 R 671/21 (https://dejure.org/2022,58970)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.12.2022 - L 4 R 671/21 (https://dejure.org/2022,58970)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Dezember 2022 - L 4 R 671/21 (https://dejure.org/2022,58970)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2022 - L 4 R 671/21
    Dagegen hat der Kläger am 28.01.2019 mit der ergänzenden Begründung vor dem Sozialgericht (SG) Dortmund Klage erhoben, aus dem Beschluss des BVerfG vom 09.11.2004 - 1 BvR 684/98 - ergebe sich, dass es mit dem GG unvereinbar sei, dass der überlebende Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, der nach dem gewaltsamen Tod des anderen Lebensgefährten die Betreuung des gemeinsamen Kindes übernehme, nicht in den Kreis der Versorgungsberechtigten nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) einbezogen werde, was deshalb zu geschehen habe.

    Er dürfe vielmehr davon ausgehen, dass die verbleibende finanzielle Einbuße für den überlebenden Elternteil eines nichtehelichen Kindes nicht so hoch sei, dass eine verfassungsrechtliche Pflicht zur Gewährung einer solchen Rentenleistung ausgelöst werde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.11.2004 - 1 BvR 684/98 -, juris, Rn. 50 ff.).

    Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass - anders als in der vom Kläger zitierten Entscheidung des BVerfG vom 09.11.2004 - 1 BvR 684/98 - im Fall des Klägers, dessen Sohn zum Todeszeitpunkt der Versicherten bereits acht Jahre alt war, kein Unterhaltsanspruch gegen den Partner nach § 1615l Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 BGB, der entfallen sein könnte, ersichtlich ist.

  • BVerfG, 17.11.2010 - 1 BvR 1883/10

    Keine Witwenrente (§ 46 SGB 6) für überlebende Partnerin einer nichtehelichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2022 - L 4 R 671/21
    Der Senat hat auf den Beschluss des BVerfG vom 17.11.2010 - 1 BvR 1883/10 hingewiesen, dem zufolge die Entscheidung, nach dem Tod eines nichtehelichen Lebensgefährten keine Hinterbliebenenrente zu gewähren, mit dem GG vereinbar ist.

    So hat auch das BVerfG im Beschluss vom 17.10.2010 - 1 BvR 1883/10 - bereits ausgeführt, dass unter "Witwe" bzw. "Witwer" nur Überlebende einer - hier unstreitig nicht vorliegenden - zivilrechtlich wirksam geschlossenen Ehe zu verstehen sind und diese Auslegung wegen des besonderen verfassungsrechtlichen Schutzes der Ehe mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

    Art. 6 Abs. 5 GG schließlich begünstigt nur nichteheliche Kinder, nicht aber deren Eltern (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17.11.2010 - 1 BvR 1883/10 -, juris, Rn. 10-12).

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2022 - L 4 R 671/21
    Exakt in diesem Punkt der rechtlich verbindlichen Verantwortung füreinander unterschieden sich die Ehe (und Lebenspartnerschaft im Sinne des LPartG) von der eheähnlichen Lebensgemeinschaft (BVerfG, Beschluss vom 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07 - juris, Rn. 102).
  • BVerfG, 02.05.2012 - 1 BvL 20/09

    Normenkontrollantrag betreffend die Regelung der Erziehungsrente unzulässig

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2022 - L 4 R 671/21
    Er beziehe sich auf Art. 6 Abs. 1, 4 und 5 Grundgesetz (GG) und auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 02.05.2012 - 1 BvL 20/09.
  • LSG Bayern, 07.09.2016 - L 6 R 695/14

    Anspruch auf Gewährung von Witwenrente an den überlebenden Partner einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2022 - L 4 R 671/21
    Dem entspricht die Nichteinbeziehung von überlebenden nichtehelichen Lebensgefährten in die Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung (s. auch Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 07.09.2016 - L 6 R 695/14 -, juris, Rn 28 ff.).
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